Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit zählt vom Tage, an dem das Tier gebracht wird bis einschließlich des Tages, an dem es abgeholt wird.
Bei Stornierung einer verbindlichen Anmeldung fallen folgende Stornokosten an:
Bei Nichterscheinen am ersten Buchungstag = 100%
1 bis 6 Tage vor erstem Buchungstag = 75 %
7 bis 14 Tage vor erstem Buchungstag = 50 %
15 bis 20 Tage vor erstem Buchungstag = 30 %
21 Tage vor erstem Buchungstag = kostenlos
§ 2 Auftragserteilung
Für die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Der Vertragspartner erklärt mit seiner Unterschrift, dass er Eigentümer (Halter) der zu beherbergenden Katze ist.
Der Auftrag und die zu erbringenden Dienstleistungen gelten mit Unterschrift der verbindlichen Anmeldung, wie dort beschrieben, als erteilt.
§ 3 Gesundheitliche Voraussetzungen
Es werden nur Katzen aufgenommen, die über eine aktuelle Impfung gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und Tollwut verfügen. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor Buchungszeitraum erfolgt sein und darf nicht älter als 12 Montate sein
Ein gültiger Impfausweis mit eindeutiger Identifizierung des Tieres ist vor Vertragsbeginn vorzulegen.
Gesundheitliche Einschränkungen sind vom Besitzer mitzuteilen und im Vertrag zu vermerken.
Verhaltensanomalien sind vom Besitzer mitzuteilen und ebenfalls im Vertrag zu vermerken. Sollte die Katzenpension nicht informiert werden, erfolgt auch keine Haftung für Folgeschäden.
Alle abgegebenen Tiere müssen einen Flohschutz aufgetragen bekommen. Dies kann direkt bei Abgabe in der Pension erfolgen oder bei einem Tierarzt mit Bestätigung der Behandlung.
Alle Katzen über 6 Monate müssen kastriert sein.
Der Halter erklärt sich damit einverstanden, dass bei uns erkrankte oder verunfallte Tiere auf Kosten des Halters tierärztlich versorgt werden. (Bevorzugter Tierarzt ist Tierarztpraxis Steinborn, Ringstraße 12, 79541 Lörrach)
Der Halter hat die Möglichkeit einen eigenen Tierarzt zu benennen. Entstehende Mehrkosten (z.B. Fahrtkosten) werden dem Halter gesondert in Rechnung gestellt.
Der Halter wird über die hinterlassene Notfallnummer von uns umgehend informiert. Die entstandenen Kosten sind bei Abholung in bar zu bezahlen.
Ulli´s Katzenpension behält sich ausdrücklich vor, Katzen die diese Bedingungen nicht erfüllen am Abgabetag abzuweisen!
§ 4 Preise, Rechnungen
Maßgeblich für die Rechnungserstellung sind die in unserer jeweils gültigen Preisliste ausgewiesenen Preise.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Der sich gemäß der verbindlichen Anmeldung errechnete Betrag ist, soweit nicht anders vereinbart, in bar bei Abgabe des Haustieres zu zahlen. Sollte dies nicht erfolgen, kann die Katze nicht in Pension genommen werden.
Der Kunde kann das in Pflege gegebene Tier vor Ablauf der vereinbarten Frist abholen, jedoch ist für die volle, vereinbarte Pflegezeit zu zahlen.
§ 6 Haftung
Eine Haftung bei Erkrankung des Tieres während dessen Aufenthaltes in der Tierpension übernimmt die Pension nicht. Eine Haftung für Schäden am Tier wird ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Inhabers oder eines Mitarbeiters der Tierpension verursacht wurde. Die Tierpension übernimmt keine Kosten, die durch Entlaufen, Krankheit/Verletzung oder Tod des Tieres entstehen, es sei denn, es liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor.
§ 7 Überschreitungen der Aufenthaltszeit
Kann das in Pflege gegebene Tier nicht zu dem vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist dies der Tierpension unverzüglich mitzuteilen.
Die aus der verspäteten Abholung entstehenden Kosten trägt der Halter.
Das in Pflege gegebene Tier muss bis spätestens 15Tage nach dem vereinbarten Termin abgeholt werden.
Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine Rückmeldung des Halters wird das Tier dem örtlichen Tierheim übergeben.
Die hieraus entstehenden Kosten gehen sämtlich zu Lasten des Halters
§ 8 salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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